Worauf bei der Kündigung der Kfz-Versicherung zu achten ist

Wer in Deutschland ein Auto auf seinen Namen zulassen möchte, der benötigt dafür zwingend eine Versicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es einige Versicherungen, die freiwillig sind und zusätzlichen Schutz bieten. So deckt die Teilkaskoversicherung beispielsweise Schäden ab, die durch Diebstahl oder Wildunfälle verursacht wurden. Die Vollkaskoversicherung zahlt hingegen für Schäden, die nach einem selbst verursachen Unfall am eigenen Auto aufgetreten sind. Weil es so viele Versicherungsunternehmen auf dem Markt gibt, liefern sie sich regelmäßig einen Wettstreit um potentielle Kunden. Immer wieder bietet ein Versicherer ein attraktives Paket mit starken Leistungen zu einem niedrigen Monatsbeitrag an. Um ein solches Angebot wahrnehmen zu können, muss der interessierte Kunde jedoch zunächst seine bestehende Kfz-Versicherung kündigen.

KFZ-Versicherung kündigen


Bei den meisten Autoversicherungen endet der Vertrag zum Ende des Kalenderjahres. Weil üblicherweise eine Kündigungsfrist von einem Monat gilt, ist der 30. November ein wichtiges Datum. Bis zu diesem Tag muss nämlich die Kündigung beim Versicherungsunternehmen eingehen, damit sie wirksam wird. Das bezieht sich jedoch nur auf ordentliche Kündigungen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, seine Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen. Dieses Recht hat der Kunde unter anderem dann, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht. Auch wenn es zu einem Unfall gekommen ist, infolgedessen sich die Versicherungsprämie erhöht, kann der Kunde seine Autoversicherung außerordentlich kündigen. Das gleiche Recht hat er, wenn er sein Fahrzeug wechselt. Schließlich ist es auch möglich, vorzeitig aus dem bestehenden Vertrag auszusteigen, wenn sich durch eine Veränderung der Regional- oder der Typklasse des eigenen Fahrzeugs der Versicherungsbeitrag erhöht hat. Vom Kündigungsrecht ist jedoch der Fall ausgeschlossen, dass sich die Regionalklasse wegen eines Umzugs verändert und die Versicherung deshalb teurer geworden ist.

Auch bei der außerordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung ist eine einmonatige Frist einzuhalten – es sei denn, es liegt ein Fahrzeugwechsel vor. Dann gibt es nämlich gar keine Frist. In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Die beste Vorgehensweise ist ein eingeschriebener Brief mit Rückschein, mit dem im Zweifelsfall der Nachweis erbracht werden kann, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer angekommen ist. Alternativ ist es möglich, ein Fax zu schicken oder das Kündigungsschreiben persönlich in einer Niederlassung des Versicherungsunternehmens abzugeben. Dann sollte man allerdings nicht vergessen, eine Empfangsbestätigung einzufordern, sollte diese nicht ohnehin ausgehändigt werden. Um nicht in Schwierigkeiten zu geraten, weil man plötzlich keine Versicherung mehr hat, sollte man seine alte Versicherung erst dann kündigen, wenn die neue bereits sicher ist.

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