Winterreifenpflicht in Europa

Mit den kommenden Wintermonaten kommt auch die Winterreifenpflicht in Europa. Es ist egal, wie der Fahrer die Straße einschätzt und ob sie mit Schnee oder Eis bedeckt ist; Winterreifen sind Pflicht in fast allen europäischen Ländern.

Wir haben uns in diesem Artikel vorgenommen, die verschiedenen Winterreifenpflichten in europäischen Ländern unter die Lupe zu nehmen. Wir werden die verschiedenen Pflichten für Winterreifen in den Ländern Österreich, Tschechien, Slowakei und Schweiz vergleichen.

Die Verletzung von Winterreifenpflichten kann große Strafen und Bußgelder mit sich ziehen. Um das zu vermeiden, lohnt es sich über Regelungen zu Winterreifen informiert zu sein.

Winterreifenpflicht Österreich

Die Winterreifenpflicht in Österreich gilt für Pkws und Lkws bis 3,5 t nur dann, wenn winterliche Fahrbahnverhältnisse vorliegen. In Österreich bedeutet das im generellen vom 1. November bis zum 15. April.

Winterausrüstungspflicht gilt auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit kabinenartigem Aufbau (sogenannte Microcars).

Wer sich in Österreich nicht an die Winterreifenpflicht hält oder mit fehlerhaften Reifen unterwegs ist, wird mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 50 EUR bestraft. Falsche Bereifung kann theoretisch mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 5.000 EUR bestraft werden, falls man andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Ein Reifen gilt in Österreich als Winterreifen, wenn er entweder die Aufschrift „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ trägt oder mit einem Schneeflockenzeichen versehen ist.

Winterreifenpflicht Slowenien

In Slowenien gilt die Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Unter Winterreifen versteht man in Slowenien eine Mindestprofiltiefe von 3 mm. Ganzjahresreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm können also statt Winterreifen verwendet werden.

Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht in Slowenien kann eine Geldbuße von 120 EUR verhängt werden. Diese Strafen und Fehler können oft aber auch deutlich mehr kosten, je nach Art des Vergehens.

Die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen Winterreifen auf den Antriebsrädern haben. Auch hier in Slowenien gilt die alternative Kombination von Sommerreifen und Schneeketten bei Bedingungen, bei denen die Straßen mit Schnee oder Eis bedeckt sind.

Winterreifenpflicht Tschechien

In Tschechien ist es während der Wintermonate vom 1. November bis zum 31. März eine gesetzliche Pflicht, Winterreifen zu verwenden (M + S Kennzeichnung ist ausreichend). Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t müssen im Winter auf allen Achsen mit Winterreifen ausgestattet sein.

Dies gilt auch für alle Verhältnisse, bei denen Temperaturen unter 4° Celsius liegen und es schneit, regnet oder wenn Rutschgefahr besteht.

Bei Fahrzeugen mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen müssen Winterreifen auf der Antriebsachse vorhanden sein. Pkws müssen Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen. Schwerere Fahrzeuge (Lkws und Busse) müssen mit einer Mindestprofiltiefe von 6 mm ausgestattet sein.

Winterreifenpflicht Slowakei

In der Slowakei ist eine situative Winterreifenpflicht vorgeschrieben. Schneeketten dürfen auf Fahrzeuge montiert werden, wenn die Straßen mit Schnee und Eis bedeckt sind. Die entsprechenden Strafen bei Verletzung der Winterreifenpflicht sind mindestens 60 EUR.

Winter- bzw. Ganzjahresreifen sind bei winterlichen Verkehrsverhältnissen (15. November bis 31. März) in der Slowakei Pflicht. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t.

Für Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t haben, gilt eine Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 31. März unabhängig von der Witterung.

Winterreifen in der Slowakei müssen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm haben.

Winterreifenpflicht Schweiz

In der Schweiz besteht keine Pflicht, Winterreifen zu verwenden. Geldbußen können jedoch verhängt werden, falls ungeeignete Bereifung zu Verkehrsbehinderungen führt.

Im Falle von Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen muss der Fahrer mit einer erheblichen Strafe rechnen. Die Mindestprofiltiefe der Reifen ist in der Schweiz nach Gesetz 1,6 mm. Es empfiehlt sich aber während der Wintermonate doch Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm zu haben.

An bestimmten Straßen kann im Bedarfsfall eine Schneekettenpflicht durch gesonderte Beschilderungen angeordnet werden. Es wird aber auch geraten, immer die Winterausrüstung für ihr Fahrzeug bereitzuhalten.

Winterreifenpflicht in Europa: Fazit

November ist für Autofahrer in Europa seit jeher das Zeichen für Winterreifen. Einige europäische Länder haben strengere Regeln als andere, was Winterreifen angeht.

Die Winterreifenpflicht sollte Sie aber nicht nur wegen eventueller Strafen beunruhigen. Die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer ist das, was auf rutschigen, schneebedeckten oder eisigen Straßen am meisten zählt.

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