Infos rund um den Zweitwagenkauf

Sie wollen zur Arbeit fahren, aber Ihr Partner oder Ihre Partnerin benötigt das Auto, um die Kinder zur Schule zu bringen? Dann ist es sinnvoll, über einen Zweitwagen nachzudenken. Auch wenn Sie sich einen Sportwagen oder Oldtimer zulegen wollen, macht es Sinn, den Wagen als Zweitwagen anzumelden und nicht als Hauptauto einer anderen Person. Was Sie bei dem Kauf eines Zweitwagens beachten sollten, wie Sie ihn finanzieren können und warum sich eine Zweitwagenversicherung lohnt, erfahren Sie hier.

Wann ist ein Zweitwagen sinnvoll?

Ein Zweitwagen kann eine wertvolle Investition sein, wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin zur Arbeit pendeln und jeder von Ihnen ein eigenes Auto benötigt.

Laut dem Statistischen Bundesamt fahren 70 % der Bevölkerung mit dem Pkw zur Arbeit.

Das ist vor allem der Fall, wenn die Arbeit weit vom Wohnsitz entfernt oder das öffentliche Verkehrsnetz nicht ausreichend ausgebaut ist. In Deutschland geben 16 % der Befragten in einer Studie an, dass sie unzufrieden mit dem öffentlichen Personennahverkehr an ihrem Wohnort sind.

Auch mit einer Familie kann es Sinn ergeben, ein großes Auto für Ausflüge und den Urlaub zu besitzen und ein kleines, um zur Arbeit zu fahren oder Besorgungen zu erledigen. Ein Zweitwagen kann aber auch einfach ein Hobby sein. Dazu zählt zum Beispiel ein Sportwagen, ein Oldtimer oder ein Camper. Diese Wagen kommen nur gelegentlich zum Einsatz.

Welches Automodell als Zweitwagen?

Für welches Automodell Sie sich als Zweitwagen entscheiden, hängt immer von Ihren persönlichen Vorlieben und Ressourcen ab. Besitzen Sie einen kleinen Erstwagen, haben aber eine große Familie und brauchen mehr Platz, ist ein großes Auto als Zweitwagen sinnvoll. Möchten Sie mit dem Auto in den Urlaub und dort auch übernachten, ist ein Camper als Zweitwagen ideal.

Kaufen Sie Ihren Zweitwagen gebraucht bei einem privaten Käufer, achten Sie darauf, dass dieser seriös ist und Sie den Kauf später nicht bereuen. Schauen Sie am besten nach Bewertungen des Anbieters und ausreichend Informationen.

Zweitwagen finanzieren

Viele Menschen entscheiden sich bei ihrem Zweitwagen für ein gebrauchtes Auto, da dies nicht so teuer ist wie ein Neuwagen. Möchten Sie sich einen teureren Sportwagen oder ein Familienauto zulegen und besitzen nicht genügend Eigenkapital, können Sie es auch leasen oder finanzieren. Beim Finanzieren zahlen Sie monatlich eine feste Summe und müssen den Gesamtpreis nicht auf einmal zahlen. So ist die monatliche Zahlung vorhersehbar und berechenbar.

Beim Leasen zahlen Sie ebenfalls eine monatliche Rate. Hier können Sie am Ende der Laufzeit jedoch entscheiden, ob Sie das Auto behalten oder abgeben wollen. Meist gibt es eine vorher festgelegte Kilometerzahl, die nicht überschritten werden darf.

Sowohl bei Leasing als auch Finanzierung ist eine Autoversicherung für den Zweitwagen unerlässlich – zumal eine Haftpflichtversicherung für jedes Auto gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zweitwagenversicherung

Entscheiden Sie sich für einen Zweitwagen, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung für den Zweitwagen abschließen. Denn eine Haftpflicht ist in Deutschland als Autoversicherung Pflicht. Dabei ergibt es Sinn, den Zweitwagen auf den Fahrer anzumelden, der die höchste Schadenfreiheitsklasse hat und keine neue Autoversicherung für einen Erstwagen abzuschließen. Denn dann profitieren Sie von einem günstigeren Versicherungsbeitrag aufgrund der Zweitwagenregelung. Der Zweitwagen erhält als Sondereinstufung dann mindestens die SFK ½. Diese erhöht sich nach und nach, wenn Sie unfallfrei fahren.

Um einen Wagen als Zweitwagen zu versichern, ist nicht nur eine hohe Schadenfreiheitsklasse nötig (häufig höhere Einstufung als SFK 2), sondern meist auch ein Mindestalter von 23 bis 25 Jahren. Darüber hinaus können Sie aufgrund der Zweitwagenregelung bessere Konditionen bekommen, wenn Sie das Auto bei der gleichen Versicherung wie den Erstwagen anmelden.

Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung können Sie bei einer Zweitwagenversicherung zwischen Teilkasko- und Vollkasko wählen. Bei einer Teilkasko werden nur die Schäden übernommen, die durch äußere Einflüsse wie Hagel an Ihrem Auto entstanden sind. Eine Vollkasko übernimmt in der Regel auch solche Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst an seinem Pkw verursacht hat.

Zweitwagen als Fahranfänger

Einen Wagen als Zweitwagen und nicht als Erstfahrzeug zu versichern kann vor allem für Fahranfänger von Vorteil sein. Da ein Anfänger noch keine unfallfreien Jahre nachweisen kann, wird seine Schadenfreiheitsklasse (SFK) niedrig sein, was bedeutet, dass die Versicherungsbeiträge recht hoch ausfallen werden. Die Alternative: Den Pkw des Fahranfängers als Zweitwagen der Eltern oder anderer Bekannter versichern, die bereits eine hohe Schadenfreiheitsklasse haben. Der Fahranfänger muss lediglich als Fahrer eingetragen werden und profitiert mindestens von der SFK ½.

Die Einstufung des Erstwagens beziehungsweise des Versicherungsnehmers verschlechtert sich dadurch übrigens nicht. Die Schadenfreiheitsklasse kann auch von den Eltern oder Verwandten übernommen werden, sie verlieren diese dann jedoch.Deshalb sollte dies nur gemacht werden, wenn sie nicht mehr mit dem Auto fahren wollen.

Saisonkennzeichen als Alternative

Wenn Sie Ihren Zweitwagen beispielsweise nur im Sommer nutzen, da es sich um einen Oldtimer handelt, kann es unter Umständen sinnvoll sein, den Wagen mit einem Saisonkennzeichen zuzulassen und keine vollwertige Zweitwagenversicherung zu beziehen. So zahlen Sie die Versicherung für den Pkw nur in den Monaten, in denen Sie mit ihm unterwegs sind. Dabei können Sie eine Versicherung für einen Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten abschließen und profitieren von günstigeren Beiträgen. Informieren Sie sich bei Versicherern über die Konditionen der Beiträge.

Der Vorteil: In der Regel bleibt der Schutz vor Diebstahl und Brand auch in den Monaten bestehen, in denen Sie das Auto nicht nutzen. Der Schadensfreiheitsrabatt erhöht sich auch hier jährlich, wenn Sie unfallfrei fahren. Denken Sie daran, dass Sie Ihren Zweitwagen in den Ruhemonaten auf privatem Grund abstellen. Bedenken Sie, dass Sie den Pkw wirklich nur in den Monaten nutzen dürfen, in denen er versichert ist. Somit macht ein Saisonkennzeichen für Familienautos oder solche, die unabhängig von der Jahreszeit regelmäßig genutzt werden, nur wenig Sinn.

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